Durch den Gesetzgeber sind alle Hausbesitzer verpflichtet worden, die auf ihren Grundstücken verlegten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Diese Prüfung muss spätestens bis zum Stichtag 31.12.2015 nachgewiesen werden. Auch wir bieten diese Prüfung mit Wasser oder Luft an und erstellen die entsprechenden Bescheinigungen.
Aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes und Vorschriften der Bundesländer soll vermieden werden, das durch defekte Abwasserleitungen einerseits das Grundwasser belastet wird und andererseits durch eindringendes Grundwasser die Abwassermenge erhöht wird und dadurch die Kläranlagen überlastet werden, was höhere Abwassergebühren zur Folge hätte.